Bedingungen für den Verkauf von Kommissionsware
Wir schließen mit Ihnen einen Vertrag mit folgendem Inhalt ab:
• Die Annahme und das Anbieten Ihrer Wintersportartikel erfolgt kostenlos.
• Bei Verkauf der Ware berechnen wir Ihnen eine Provision.
• Vom Verkaufspreis erhält der Eigentümer 70 % für Ski und 60 % für alle anderen Artikel.
• Nach Ende der Saison Anfang März werden die Besitzer der verkauften Artikel informiert
und der Betrag kann abgeholt werden oder wird auf Wunsch überwiesen.
• Für den Fall eines Diebstahls bzw. Einbruchs oder höherer Gewalt (z.B. Feuer, Wasserschäden usw.) wird keine Haftung übernommen. Es erfolgt keinerlei Ersatzleistung.